Programmheft 2014 - page 96

Akademie Rot International
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Arbeitsgruppe 7
Internationales Privat- und Verfahrensrecht in
Zeiten der Globalisierung: Zwischen Staatlichkeit und
Transnationalität des Rechts
Leitung
Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel
Institut für internationales und ausländisches Privatrecht,
Universität Köln
Prof. Dr. Hannah Buxbaum
Maurer School of Law, Indiana University Bloomington
Teilnehmer
Studierende der Rechtswissenschaften
Die Arbeitsgruppe versucht drei unterschiedliche Stränge zusammenzubinden:
(1) Das internationale Privat- und Verfahrensrecht ist staatliches Recht. Es kann nur
durch staatliche Interaktion über Übereinkommen oder EU-Verordnungsrecht überstaat-
lich einheitlich wirken. Heute kommt es in staatlichen Systemen vermehrt zu einer extra-
territorialen Anwendung eigenen Rechts bzw. – wie im EU-Verfahrensrecht – zur Diskri-
minierung von Drittstaaten-Judikaten.
(2) Gleichzeitig gewinnen private Akteure bei der Bewältigung grenzüberschreitender
Rechtsstreitigkeiten an Bedeutung. In der Schiedsgerichtsbarkeit entziehen sie der staatli-
chen Regulierung und Rechtsprechung weite Bereiche. Die Rechtsentwicklung findet hier
nicht mehr transparent und im offenen Wissenschaftsdiskurs statt. Zudem schaffen priva-
te Akteure Regelwerke, die wie positives Recht beachtet werden und deren Wählbarkeit et-
wa als Vertragsordnung mit Wirkung auch für die Rechtsanwendung staatlicher Gerichte
diskutiert wird.
(3) In einer Parallelaktion werden die Menschenrechte vor staatlichen (z.B. US-ameri-
kanischen) und überstaatlichen Gerichten (z.B. dem Straßburger Gerichtshof für Men-
schenrechte) eingesetzt, um globale Wirtschaftsunternehmen zur Schadensverantwortung
zu ziehen bzw. nationale Rechtsordnungen umzugestalten.
In Einzelstudien soll die Funktion des IPR und IZPR als Koordinationsordnung für alle
drei Entwicklungsebenen untersucht werden.
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