Programmheft 2014 - page 265

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Auslandsförderung
Fulbright
Die Kombination eines Stipendiums der Fulbright-Kommission mit einem Auslandssti-
pendium der Studienstiftung (exklusive Reisekostenzuschuss) ist prinzipiell möglich: Wir
empfehlen deshalb die parallele Bewerbung um unsere Förderung für Studienaufenthalte
im Ausland. Ob wir einen monatlichen Auslandszuschlag sowie einen Zuschuss zu den
anfallenden Studiengebühren gewähren können, hängt dabei von der Höhe der in den
USA zu zahlenden Studiengebühren sowie der Höhe der Fulbright-Gelder ab und ist im
Einzelfall zu prüfen.
deutsch-Französische Hochschule
Stipendiaten, die neben unserer Auslandsförderung auch eine Mobilitätsbeihilfe der
Deutsch-Französischen Hochschule beziehen, erhalten von unserer Seite nur einen ver-
minderten Auslandszuschlag. Die Höhe unseres Auslandszuschlags ist im Einzelfall zu
prüfen.
Teilstipendien anderer Stipendiengeber
Die Anrechnung von Teilstipendien anderer – auch ausländischer – Stipendiengeber muss
im Einzelfall geprüft werden.
Auslandsvollstipendien anderer Stipendiengeber
In der Regel entfällt das Studienstiftungsstipendium komplett.
Sonderprogramme der Studienstiftung
Die reguläre Auslandsförderung der Studienstiftung ist mit den Auslandsstipendien der
Sonderprogramme nicht kombinierbar. Auszunehmen sind jene Sonderprogramme, in
denen der Studiengebührenzuschuss aus Studienstiftungsmitteln finanziert wird (Sutor,
Peter Schaefer, Ulderup und Zempelin/Schoeneberg).
Auslandskrankenversicherung
Die Studienstiftung kann Ihren Stipendiaten sowie deren Angehörigen über die Hanse-
Merkur Reiseversicherung AG den vergleichsweise preisgünstigen Abschluss einer Aus-
landsreise-Krankenversicherung, bei Interesse auch einer Haftpflicht- und Unfallver-
sicherung, vermitteln. Die Versicherung gilt weltweit, jedoch nicht – mit Ausnahme der
Ferienregelung – in der Bundesrepublik Deutschland.
Informationen zu den Versicherungsbedingungen sind im Daidalosnet einsehbar. Eine
Beratung dazu erteilt ausschließlich die HanseMerkur Reiseversicherung AG.
Deutlich herausstellen möchten wir, dass dies ein Angebot ist, das Sie nutzen können, aber
keinesfalls nutzen müssen. Prüfen Sie also, ob für Ihren Auslandsaufenthalt eine besonde-
re Versicherung erforderlich ist, oder ob Sie bereits über einen anderen Versicherer kom-
plett abgesichert sind!
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