Programmheft 2014 - page 264

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Auslandsförderung
Kinderzuschlag imAusland
Aus Mitteln des Vereins Freunde und Förderer der Studienstiftung können zusätzli-
che Auslandszuschläge für Kinder von 250,-
/Monat beantragt werden, sofern ein Aus-
landsaufenthalt in Begleitung des eigenen Kindes durchgeführt und für diesen Aufenthalt
eine Auslandsförderung aus Studienstiftungsmitteln gewährt wird. Auch die Auslandssti-
pendien in den Sonderprogrammen der Studienstiftung können um diese Zuschläge er-
gänzt werden, soweit die Sonderprogramme nicht ihrerseits Kinderzuschläge vorsehen.
Vereinbarkeit unserer Auslandsförderung mit anderen Stipendien
Wir empfehlen ausdrücklich die Bewerbung auch bei anderen Stipendiengebern; bester
Überblick dazu: DAAD-Stipendiendatenbank
e Vereinbarkeit unserer
Auslandsförderung mit anderen Stipendien ist wie folgt geregelt:
DAAD-Teilstipendien/Promos
Wer sowohl über die Zusage eines DAAD-Teilstipendiums/Promos-Stipendiums als auch
der Studienstiftung verfügt, muss sich in der Regel zwischen beiden Auslandsstipendien
entscheiden. Das Inlandsstipendium der Studienstiftung ist mit einem DAAD-Teilstipen-
dium oder einer Promos-Förderung vereinbar.
DAAD-Vollstipendien
DAAD-Vollstipendien während des Studiums sind mit dem Büchergeld uneingeschränkt
kombinierbar (gilt nicht für DAAD-Vollstipendien nach dem Examen auf Master-/Staats-
examen-Niveau). Ein Lebenshaltungs-Stipendium der Studienstiftung rechnet der DAAD
auf seine Förderung an.
Die doppelte Zahlung von Auslandszuschlägen und Reisekostenpauschale ist nicht zu-
lässig. Wird allerdings im Rahmen des DAAD-Vollstipendiums ein DAAD-Gebührenzu-
schuss gewährt, der die im Ausland anfallenden Studiengebühren nicht vollständig deckt,
so können die nicht gedeckten Gebühren von der Studienstiftung bezuschusst werden.
Voraussetzung: Neben der DAAD-Förderungszusage liegt auch eine Auslandsförderungs-
zusage der Studienstiftung vor, oder ein Zuschuss zu Studiengebühren im Ausland wurde
beantragt und gewährt.
ERASMUS
Den Auslandsämtern steht es frei, auch Stipendiaten der Begabtenförderungswerke eine
ERASMUS-Förderung zuzusprechen. Die ERASMUS-Mittel sind europäische Mittel, die
nationale Förderungen – wie die Auslandsförderung der Studienstiftung – nicht verdrän-
gen dürfen: ERASMUS-Stipendien sind deshalb im Regelfall mit der Auslandsförderung
der Studienstiftung kompatibel. Die Vereinbarkeit der höher dotierten ERASMUS-Mun-
dus-Stipendien mit der Förderung der Studienstiftung bedarf jedoch der Einzelfallprü-
fung.
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