Programmheft 2014 - page 263

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Auslandsförderung
Verlängerung eines einsemestrig geplanten Auslandsaufenthaltes
Wurde eine einsemestrige Auslandsförderung zugesichert, kann im Verlauf des Aus-
landsaufenthaltes formlos eine bis zu einsemestrige Verlängerung der Förderung bean-
tragt werden: Bitte nennen Sie dazu den genauen Zeitrahmen des weiteren Auslandsseme-
sters und erläutern Sie, welchen Gewinn der verlängerte Auslandsaufenthalt verspricht.
Schließlich benötigen wir die Angabe, wie sich Ihre Gesamtstudienplanung angesichts des
längeren Auslandsstudiums verändert und ob eine Verlängerung unserer Förderung er-
forderlich wird.
Auslandsaufenthalte in Krisengebieten
Bitte konsultieren Sie bei der Planung von Auslandsaufenthalten in Krisengebieten die
Reisehinweise bzw. Reisewarnungen des Auswärtigen Amts.
Studienbeginn imAusland
Wer sein Studium vom ersten (Bachelor-)Semester an im Ausland absolviert, kann in der
Regel keine reguläre Auslandsförderung beantragen, wohl aber Zuschüsse zu den Studi-
engebühren, die mit dem Auslandsstudium verbunden sind. Für das Studium in einem
Drittland können jedoch auch Studienanfängern im Ausland reguläre Auslandsstipendien
gewährt werden. Im Einzelnen:
Studienanfänger im Ausland können in einem mehrjährig aus Mitteln der Studienstif-
tung geförderten Studium Jahresgebührenstipendien von maximal 20.000,-
(Umfang
von zwei Jahresgebührenzuschüssen à bis zu 10.000,-
) beantragen. Pro Studienjahr kann
maximal ein Gebührenzuschuss von 10.000,-
gewährt werden. Die Inanspruchnahme
des maximal möglichen Gebührenzuschusses von 20.000,-
kann auch auf ein mehr als
zweijähriges Auslandsstudium aufgeteilt werden. Für das Studium in einem Drittland
können Studienanfänger im Ausland eine reguläre Auslandsförderung beantragen. Dann
werden ggf. bereits in Anspruch genommene Studiengebührenzuschüsse angerechnet.
Wer als Studienanfänger im Ausland ein Auslandssemester in einem Drittland absolviert
und dafür weiterhin an seiner Heimat-Universität im Ausland Studiengebühren bezahlt,
stellt bitte zwei Anträge: Einen Antrag auf Auslandsförderung für Studienaufenthalte im
Ausland ohne Studiengebührenzuschuss für das Auslandssemester und einen gesonderten
Antrag auf Zuschuss zu Studiengebühren im Ausland, um die Jahresstudiengebühren an
der Heimat-Universität bezuschussen zu lassen.
Schließlich gilt noch eine besondere Regelung für bi- und trinationale Studiengänge, die
konstitutive Studienphasen im In- und Ausland vorsehen: Im Rahmen solcher Studien-
gänge kann eine reguläre Auslandförderung auch bei Studienbeginn im Ausland bean-
tragt werden.
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