Programmheft 2014 - page 108

Expedition Akademie
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Arbeitsgruppe 3
Die Entwicklung eines maritimen Infrastruktur-
rechts am Beispiel der Ostsee
Leitung
Prof. Dr. Wilfried Erbguth
Ostseeinstitut für Seerecht, Umweltrecht und Infrastrukturrecht,
Universität Rostock
Teilnehmer
Studierende der Rechtswissenschaften, Politikwissenschaft,
Wirtschaftswissenschaften, Ökologie, Soziologie
Während bis in jüngere Zeit zu Wasser im Wesentlichen nur Schifffahrt und Fischfang
stattfanden, was auch rechtlich eher geringen Regelungs- und Abstimmungsbedarf nach
sich zog, haben sich die Dinge inzwischen deutlich und mit erheblicher Brisanz gewandelt.
Dies rührt aus rasant hinzugetretenen sonstigen Nutzungs-, aber auch Schutzansprüchen
im maritimen Bereich, die wegen ihrer latenten Konfliktträchtigkeit eine angemessene
staatliche Steuerung unabdingbar machen. Insoweit geht es gegenwärtig einerseits vor al-
lem um Inanspruchnahmen für wirtschaftliche Zwecke wie Windenergie, Verlegung von
Rohrleitungen und Energiekabeln, Rohstoffgewinnung (Sand und Kies), Baggergutein-
bringungen, absehbar auch Meeresbergbau, und andererseits um schutzbedürftige Be-
lange, nämlich solche des Meeresumweltschutzes, insbesondere in naturschutzbezogener
Hinsicht, und nicht zuletzt Bedarfe der militärischen Aufgabenerfüllung, etwa mit Blick
auf großflächige Übungen der Marine.
Angesichts der nicht oder kaum vermehrbar zur Verfügung stehenden Wasserflächen
steht wie zu Lande die Abstimmung der konfligierenden Nutzungs- und Schutzansprü-
che sowie ggf. die weitestmögliche Freihaltung von Räumen im Vordergrund der infra-
strukturellen Aufgabenerledigung. Dabei handelt es sich allerdings zur See verglichen mit
ihrem landseitigen Pendant noch um einen vergleichsweise ‘jungen’ Einsatzbereich des
Infrastrukturrechts. Während terrestrisch eine jahrzehntelange Tradition der vorhaben-
und flächenbezogenen Steuerung besteht, stoßen Nutzungsansprüche und Schutzinteres-
sen im Wasser bislang weitgehend unabgestimmt aufeinander. Deshalb muss sich kurz-
und (zumindest) mittelfristig das Hauptaugenmerk infrastrukturellen Handelns auf eine
sachangemessene und zugleich zukunftsgerichtete Koordinierung der konfligierenden In-
anspruchnahme- und Bewahrungsinteressen richten.
Gegenstand der Arbeitsgruppe soll daher Einsetzbarkeit des terrestrischen Infrastruktur-
rechts zur Abstimmung und Koordinierung von Nutzungs- und Schutzkonflikten auf See
sein. Dabei wird es um Fortentwicklungen des Rechts, ggf. um die Schaffung eines spezi-
fisch maritimen Infrastrukturrechts gehen. Auch sind verfassungsrechtliche Hintergründe
und europarechtliche wie völkerrechtliche Entwicklungen zu berücksichtigen.
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