Page 31 - Jahresbericht 2018
P. 31

mussten sich zusätzlich einem an den Selbst- bewerbungstest der Studienstiftung ange- lehnten Test zur Überprüfung der kognitiven Leistungsfähigkeit stellen. Insgesamt 28 Be- werberinnen und Bewerber erhielten im An- schluss an die Seminare eine Stipendienzu- sage. Unter ihnen sind 25 syrische Staatsan- gehörige (vgl. das folgende Interview mit ei- nem der ersten Stipendiaten, der über das neue Verfahren aufgenommen wurde). Außer- dem gelangten sechs Studierende mit Flucht- erfahrung über die regulären Zugangswege – also über Schul- oder Hochschulvorschläge – in das Auswahlverfahren; von ihnen wurden vier in die Studienstiftung aufgenommen. Daidalos-Münze für besonders erfahrene Kommissionsmitglieder Im Jahr 2018 haben insgesamt 1.595 ehren- amtliche Kommissionsmitglieder die Auswahl in ihren vielen Facetten ermöglicht, indem sie mindestens ein Wochenende der Studienstif- tung geschenkt, sich auf die Gespräche sorg- fältig vorbereitet, dafür oft bis tief in die Nacht Bewerbungsakten gelesen und sich auf die zahlreichen verschiedenen Bewerberinnen und Bewerber individuell eingelassen haben. Viele Kommissionsmitglieder haben darüber hinaus an den zweitägigen Schulungen teilge- nommen, in denen seit 2012 Interview-Tech- niken vermittelt und die Auswahlelemente mit gegenseitigem Feedback trainiert werden. Um diesen starken ehrenamtlichen Einsatz für die Auswahlarbeit zu würdigen, erhalten seit dem Herbst 2018 Kommissionsmitglieder auf ihrem 20. Auswahlseminar eine Daidalos- Münze. Im Herbst 2018 konnte auf diesem Wege den ersten fünf Kommissionsmitglie- dern für ihren Einsatz gedankt werden (vgl. das Kapitel „Preisträgerinnen und Preis- träger“ mit einer Übersicht über die Daidalos- Münzträger). Revisionsanträge 2018 Stipendiatinnen und Stipendiaten können seit 2014 einen förmlichen Antrag auf Revision stellen, wenn ihr Antrag, über die ersten sechs Fachsemester hinaus von der Studienstiftung weitergefördert zu werden, abgelehnt wurde und sie Gründe geltend machen können, die bei der Ablehnungsentscheidung nach ihrem Eindruck unzureichend berücksichtigt wur- den. Die Entscheidungen über Revisionsan- träge fällt ein eigener Ausschuss, der hierbei in noch stärkerem Maße Vergleichskriterien berücksichtigen kann als der in bis zu 15 Ar- beitsgruppen tagende Aufnahmeausschuss (eine Übersicht aller Mitglieder dieses Aus- schusses finden Sie im Kapitel „Gremien und Geschäftsstelle“). Nachdem in den ersten drei Jahren nach Ein- führung des Revisionsausschusses der Anteil der Studierenden, die nach einem abgelehn- ten Antrag auf Weiterförderung einen Revisi- onsantrag stellten, von 8 % auf 9 % und dann sogar auf 16 % gestiegen war, haben 2018 lediglich 7 % der abgelehnten Studierenden von der Möglichkeit des Revisionsantrags Ge- brauch gemacht (vgl. Kapitel „Unsere Förde- rung in Zahlen“, Tabelle 20). Über die letzten vier Jahre hinweg betrachtet hat der Ausschuss 5 % der Ablehnungen revidiert, wobei in zwei Drittel dieser Fälle eine Weiterförderung und in einem Drittel eine Zurückstellung der Anträ- ge auf das Folgejahr entschieden wurde. Das Auswahljahr 2018 in Zahlen 29 


































































































   29   30   31   32   33