Page 11 - Jahresbericht 2018
P. 11

Sozialmilieus verpflichtet, und schon gar nicht einer wie auch immer gearte- ten, homogenen Kulturgemeinschaft, sondern der Gesamtheit aller Staatsbür- ger. Sie sieht sich insbesondere nicht als Teil einer vom Volk abgesonderten Elite. Hinzu kommt, dass, auch wenn die wirtschaftliche Bedürftigkeit als Auf- nahmekriterium entfallen ist, in die „DNA“ der Studienstiftung nach wie vor eine ganz spezifische Sozialbindung eingeschrieben ist, fördert sie doch sat- zungsgemäß die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissen- schaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit „besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit“ erwarten lassen. Schließlich interpretiert die Studienstiftung ihren Auftrag in einem Sinne der Inklusivität, der über die Gesamtheit der Staatsbürger noch hinausreicht. Denn sie fördert nicht nur Studierende deutscher Nationalität, sondern auch Bildungsinländer, also Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, und europäische Studierende, die ein Hoch- schulstudium in Deutschland absolvieren. Die Promotionsförderung der Studi- enstiftung schließlich steht allen Doktorandinnen und Doktoranden an deut- schen Hochschulen unabhängig von ihrer Nationalität offen. Die Studienstif- tung orientiert sich auch insoweit an Vorgaben des Grundgesetzes, sieht die- ses „das deutsche Volk“ doch nicht in Isolation, sondern als Teil eines größe- ren Ganzen (einer immer engeren Union „der Völker Europas“ – so Art. 1 des EU-Vertrages in der Fassung von Lissabon) sowie einer auf Kooperation an- gelegten internationalen Staatengemeinschaft (und damit, in den Worten der Präambel der UN-Charta, als eines der „Völker der Vereinten Nationen“). Reinhard Zimmermann, Hamburg Vorwort des Präsidenten 9 


































































































   9   10   11   12   13