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09/03/2018

NRW-Zentrum für Talentförderung und Studienstiftung unterzeichnen Kooperationsvereinbarung

Vielfalt in der Begabtenförderung: Talentscouts können Schülerinnen und Schüler für Studienstiftung nominieren.

Das NRW-Zentrum für Talentförderung der Westfälischen Hochschule und die Studienstiftung haben im Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Düsseldorf eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Gemeinsam wollen sie soziale Ungleichheiten im Bildungssystem abbauen und neue Zugangswege in die Förderung der Studienstiftung schaffen. Talentscouts des NRW-Zentrums für Talentförderung haben seit 2017 das Recht, eine Schülerin oder einen Schüler für das Auswahlverfahren der Studienstiftung vorzuschlagen. Nach den positiven Erfahrungen wird die Kooperation nun verstetigt.

Über 60 NRW-Talentscouts von 17 Fachhochschulen und Universitäten sind an mehr als 300 Schulen in Nordrhein-Westfalen unterwegs, um unentdeckte Talente vorwiegend aus Nichtakademikerfamilien individuell zu fördern. Für die Kooperationsschulen kann nun – über das eigene Vorschlagsrecht der Schulen hinaus – pro Talentscout und pro Kalenderjahr ein Talent für die Förderung durch die Studienstiftung des deutschen Volkes nominiert werden. Die Westfälische Hochschule koordiniert durch das NRW-Zentrum für Talentförderung die Vorschläge der NRW-Talentscouts.

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